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Kommunale Wärmeplanung: Was Gebäudebetreiber jetzt vor der Entscheidung für eine neue Heizung wissen sollten

Die kommunale Wärmeplanung ist längst nichts Neues mehr: Am 1. Januar 2024 ist das Wärmeplanungsgesetz in Kraft getreten. Es verpflichtet die Länder, für alle Kommunen Wärmepläne erstellen zu lassen. Was seither vermutlich in vielen Kommunen als Verwaltungsaufgabe eher im Hintergrund lief, wird nun zunehmend auch für Gebäudeeigentümer konkret – und ist vielerorts noch von Unsicherheiten begleitet.

Das bekommen auch wir zu spüren. In Gesprächen mit Eigentümern, Verwaltern und Einrichtungsleitungen begegnet uns immer wieder dieselbe Sorge: Mit dem Wärmeplan schreibe einem die Stadt künftig vor, wie ein Gebäude zu heizen sei.

Diese Sorge können wir mit gutem Gewissen nehmen. Viel relevanter ist nämlich, was der Wärmeplan tatsächlich bewirkt. Denn das wird für anstehende Investitionsentscheidungen relevant, ist aber in den offiziellen Erläuterungen selten verständlich dargestellt. 

Dieser Beitrag ordnet die wichtigsten Punkte ein.


Der kommunale Wärmeplan: Karte mit (grüner) Zukunft?

Ziel des Wärmeplanungsgesetzes ist es, nachvollziehbare Strategien zu erarbeiten, wie die Wärmeversorgung bis 2045 klimaneutral werden kann.

Teil dieser Strategieplanung ist ein sogenannter Wärmeplan. Kurz und knapp handelt es sich dabei um eine Karte. 

Der Wärmeplan selbst ist aber mehr als eine Karte. Er umfasst insbesondere eine Bestands- und Potenzialanalyse, ein Zielszenario, die Einteilung in voraussichtliche Wärmeversorgungsgebiete sowie eine Umsetzungsstrategie.

Die Gebietseinteilung erfolgt in die folgenden voraussichtlichen Wärmeversorgungsgebiete:

  • Wärmenetzgebiete, in denen ein Anschluss an ein Fern- oder Nahwärmenetz wahrscheinlich ist

  • Wasserstoffnetzgebiete, in denen perspektivisch Wasserstoff als Energieträger vorgesehen ist

  • Gebiete für dezentrale Versorgung, in denen voraussichtlich überwiegend gebäudeweise oder objektbezogene Wärmeversorgungslösungen zum Einsatz kommen

  • Prüfgebiete, für die noch keine Festlegung getroffen wurde


Welche Pflichten sich daraus ergeben – und welche nicht

Aus dem Wärmeplan allein ergibt sich für Gebäudeeigentümer tatsächlich keine unmittelbare Verpflichtung. Er begründet weder eine Pflicht, sich an ein Wärmenetz anzuschließen, noch die Pflicht, eine bestehende Heizung auszutauschen. Ein tatsächlicher Anschluss- und Benutzungszwang folgt nicht aus dem Wärmeplan selbst. Er benötigt eine gesonderte kommunale Rechtsgrundlage, regelmäßig in Form einer Satzung. Aber: Ein Wärmeplan begründet gleichzeitig auch keinen Anspruch auf einen bestimmten Anschluss oder auf eine bestimmte Wärmeversorgung.

Das macht ihn in erster Linie zum strategischen Planungsinstrument, nicht zur direkten Anordnung. Wirkungslos bleibt er deshalb aber nicht.


Wo der Wärmeplan tatsächlich Folgen hat

Im Sommer 2026 hat sich die Rechtslage grundlegend verändert. Mit dem Gebäudemodernisierungsgesetz (GModG), das am 29. Juli 2026 in Kraft getreten ist, wurde die bisherige Vorgabe des Gebäudeenergiegesetzes gestrichen. Nach dieser galt, dass eine neue Heizung mindestens 65 Prozent erneuerbare Energien nutzen musste. Diese Vorgabe entfällt, ebenso das Betriebsverbot für über 30 Jahre alte Kessel und die Beratungspflicht vor dem Einbau fossiler Heizungen. Gas-, Öl- und Flüssiggasheizungen sind damit nicht generell ausgeschlossen, unterliegen beim Neueinbau aber weiterhin gesetzlichen Anforderungen, insbesondere den ab 2029 ansteigenden Mindestanteilen klimafreundlicher Brennstoffe. 

Nach der sogenannten „Bio-Treppe“ müssen neu eingebaute Gas-, Heizöl- und Flüssiggasheizungen ab dem 1. Januar 2029 schrittweise steigende Anteile klimafreundlicher Brennstoffe beziehungsweise Wasserstoff nutzen: mindestens 10 Prozent ab 2029, 15 Prozent ab 2030, 30 Prozent ab 2035 und 60 Prozent ab 2040. Ob die erforderlichen Brennstoffe in den genannten Mengen verfügbar und bezahlbar sein werden, ist derzeit schwer vorhersehbar. Zusätzlich soll bis Ende 2026 ein Gesetzentwurf für eine verpflichtende Quote klimafreundlicher Gase und Heizöle vorgelegt werden. Wie diese Quote ausgestaltet wird und wann sie in Kraft tritt, ist damit noch nicht abschließend festgelegt.

Trotz dieser Umstellung kann der Wärmeplan weiterhin die kommunale Infrastrukturplanung und spätere Umsetzungsentscheidungen maßgeblich beeinflussen und ist daher auch für baldige Investitionsentscheidungen nach wie vor nicht unerheblich. Netzbetreiber und Kommunen werden ihre Ausbau- und Transformationsplanung voraussichtlich stärker an den Ergebnissen der Wärmeplanung ausrichten. Ein Anspruch auf Netzausbau oder Anschluss entsteht daraus jedoch nicht.

Die rechtliche Lage bleibt währenddessen in Bewegung: Eine Änderung des Wärmeplanungsgesetzes befindet sich weiterhin im parlamentarischen Verfahren. Vorgesehen ist unter anderem ein optionales, stark vereinfachtes Verfahren für Kommunen mit bis zu 15.000 Einwohnern. Die Novelle ist zum Redaktionsstand noch nicht abgeschlossen. Auch über die laufende Novelle hinaus bleibt die weitere Entwicklung des Wärmeplanungsrechts abzuwarten.


Fristen und der Stand in der Region

Für Gemeindegebiete mit mehr als 100.000 Einwohnern galt der 30. Juni 2026 als Frist, für Gemeindegebiete mit höchstens 100.000 Einwohnern gilt der 30. Juni 2028.

In unserer unmittelbaren Nachbarschaft im Landkreis Meißen ist der Bearbeitungsstand unterschiedlich. Einzelne Kommunen haben schon frühzeitig mit der Planung begonnen, die Stadt Riesa hat das Verfahren im August 2026 gestartet. Nach Angaben der Bundesregierung in ihrer Antwort auf eine Kleine Anfrage (Bundestagsdrucksache 21/7898) verfügen derzeit mindestens 3.602 der rund 10.700 Kommunen in Deutschland über einen Wärmeplan.  

Für Eigentümer bedeutet das: In den kommenden zwei Jahren werden in vielen Kommunen Planungen und Entwürfe entstehen, die die künftige Versorgungsstruktur vorbereiten und kommunale Investitionsentscheidungen beeinflussen können. Wer in dieser Zeit eine Heizung ersetzt, trifft seine Entscheidung parallel zu diesem Prozess - und sollte bestenfalls schon heute strategisch vordenken.

Wir fragen die Einordnung im Wärmeplan inzwischen bei vielen Projekten direkt als Erstes ab. Denn die Antwort kann die gesamte technische Auslegung verändern.


Wärmeplan checken, aber wo?

Beschlossene Wärmepläne müssen veröffentlicht werden. Bei laufenden Verfahren sollten Eigentümer bei der Kommune nach dem Bearbeitungsstand, den vorgesehenen Beteiligungsschritten und den zuständigen Ansprechpartnern fragen. Ein förmlicher Beteiligungszeitraum besteht nicht in jedem Verfahren in gleicher Weise. Ansprechpartner ist in der Regel das Bauamt oder das Stadtplanungsamt. 


Fazit

Der kommunale Wärmeplan zwingt niemanden zur Fernwärme und ersetzt auch keine Entscheidung des Eigentümers. Aber er beeinflusst mit, welche Infrastruktur an einem Standort Zukunft hat – und damit auch, welche Heizung sich in zwanzig Jahren noch rechnet. Wer jetzt eine Entscheidung trifft, ohne den Entwurf zu kennen, plant möglicherweise zu kurzsichtig.

Wenn Sie derzeit vor einer solchen Entscheidung stehen und eine Einschätzung wünschen, welche Versorgungslösung zur Einordnung Ihres Gebäudes passt, sprechen Sie uns an. Wir beraten Sie unverbindlich.

Sven Wilhelm beim Unternehmertreff der MIT in Wermsdorf

Wer übernimmt den Mittelstand? 

Dass diese Frage nicht nur uns bei ESAM bewegt, war beim gemeinsamen Treffen der Kreisverbände Meißen und Nordsachsen der Mittelstands- und Wirtschaftsunion (MIT) deutlich zu spüren. Am vergangenen Mittwochabend folgten rund 100 Unternehmerinnen und Unternehmer aus der Region der Einladung nach Wermsdorf, um über die Zukunft des deutschen Mittelstandes zu diskutieren.

Denn um diese ist es derzeit alarmierend bestellt. 

Das große Problem: Kaum einer möchte heute mehr ein Unternehmen übernehmen und gewissenhaft weiterführen.

Aktuelle Zahlen zeigen, wie ernst die Lage für viele Betriebe ist:

  • Bundesweit planen bis Ende 2026 rund 186.000 mittelständische Unternehmen eine Übergabe.

  • Weitere 243.000 planen die komplette Stilllegung, weil sie schlichtweg keinen Nachfolger finden.

  • Der Blick nach Sachsen zeigt: Auch in unserer Region stehen allein zwischen 2026 und 2030 rund 7.400 Unternehmen zur Übergabe an.

Bis es bei ESAM soweit ist, haben wir zum Glück noch ein wenig Zeit. Trotzdem stellt sich auch für unseren ESAM-Geschäftsführer Sven Wilhelm die drängende Frage: Was passiert mit dem sächsischen Mittelstand, wenn niemand nachkommt? Und ganz konkret: Was wird dann aus Unternehmen wie ESAM?

Denn dabei geht es um weit mehr als nur das Fortbestehen einzelner Firmen: Es geht um die Wirtschaftskraft und nicht zuletzt um die grüne Zukunft unserer gesamten Region.

Klare Worte aus der Politik

Als Vorsitzender des MIT-Kreisverbandes Meißen war Sven Wilhelm nicht nur maßgeblich an der Organisation der Veranstaltung beteiligt, sondern selbst Teil der Podiumsdiskussion – und das in bester Gesellschaft.

Ehrengast des Abends war Thorsten Frei, der neu gewählte Vorsitzende der CDU/CSU-Bundestagsfraktion. Er fand klare Worte für die derzeitige Situation und adressierte eindeutige Verantwortlichkeiten an die Politik:

„Das Thema Unternehmensnachfolge ist für unseren deutschen Mittelstand essenziell. Die Politik kann aber keinen Nachfolger vorschreiben. Sie muss dafür sorgen, dass eine Übergabe nicht an Bürokratie, am Steuerrecht oder an schlechten Rahmenbedingungen scheitert.“

Gemeinsam mit seiner Fraktion arbeitet er deshalb engagiert daran, dass es sich auch in Zukunft noch lohnt, ein Unternehmen zu führen und Verantwortung als Arbeitgeber zu übernehmen.

Weitere hochkarätige Gäste vervollständigten die Runde, darunter Dr. Katrin Leonhardt (Vorstandsvorsitzende der Sächsischen Aufbaubank), Kai Mindel (Leiter der Vertretung des Freistaates Sachsen bei der Europäischen Union) und Markus Renner (Oberbürgermeister der Stadt Meißen). In drei intensiven Gesprächsrunden tauschten die Gäste wertvolle Erfahrungen, Perspektiven und Impulse zu Förderpolitik, Standortbedingungen und der Nachfolgeproblematik aus.

Ländliche Regionen als Vorreiter bedroht

Ein wesentlicher Schwerpunkt des Abends lag auf der Analyse der aktuellen Arbeitsmarktsituation. Dabei wurde deutlich, dass der ländliche Raum ein besonderes Augenmerk verdient. Nordsachsen weist eine Arbeitslosenquote von 7,4 Prozent auf, der Landkreis Meißen sogar nur 5,8 Prozent. Damit liegen beide Landkreise deutlich unter den Werten der Großstädte Leipzig und Chemnitz.

Trotz dieser starken Zahlen kämpft Nordsachsen mit der Abwanderung in die Städte. Bis 2040 wird der Landkreis Schätzungen zufolge rund 15.000 Einwohner an die Ballungszentren verlieren.

Dr. Christiane Schenderlein, Bundestagsabgeordnete für den Wahlkreis Nordsachsen, appellierte angesichts dieser Prognosen an die Entscheidungsträger:

„Nordsachsen hat eine niedrigere Arbeitslosenquote als Leipzig und Chemnitz und verliert trotzdem Jahr für Jahr Einwohner. Wer diesen Widerspruch auflösen will, muss mit den Unternehmern reden, die hier investieren, und nicht über sie. [...] Um den Wohlstand in unserer Region zu sichern, brauchen wir auch in Zukunft starke Unternehmen.“

Entscheidender Stichtag für Familienbetriebe

Für künftig starke Unternehmen braucht es neben dem Entgegenkommen der Politik vor allem verlässliche rechtliche Rahmenbedingungen. Zahlreiche Unternehmen in ganz Deutschland richten deshalb ihren Blick nun gespannt auf den 13. Oktober.

An diesem Tag verhandelt das Bundesverfassungsgericht über die steuerliche Verschonung von Betriebsvermögen. Für viele Familienbetriebe hängt von diesem Urteil ab, ob eine Übergabe an die nächste Generation in Zukunft überhaupt noch wirtschaftlich darstellbar bleibt.

Fazit des Abends

Solange die politischen, bürokratischen und rechtlichen Hürden nicht abgebaut werden, um das Unternehmertum für potenzielle Nachfolger wieder attraktiv zu machen, bleibt der Kampf um die Unternehmensnachfolge im Alleingang oft aussichtslos.

Umso wichtiger sind starke Netzwerke, die Unterstützung und Rückhalt bieten. 

Wir bei ESAM sind deshalb besonders stolz und dankbar, mit der Mittelstands- und Wirtschaftsunion (MIT), in der sich unser Geschäftsführer Sven Wilhelm als Kreisverbandsvorsitzender aktiv engagiert, einen so starken Verbund an unserer Seite zu haben.

Contracting für Kommunen: Warum unsere Regionalität sogar den etablierten Großkonzern schlägt

Wenn es um Contracting und Energieversorgung geht, scheint der bekannte Großkonzern im ersten Moment der sicherste Weg zu sein. Die müssen ja schließlich wissen, wie es läuft!

Und das gibt Sicherheit, wenn der Druck auf Kommunen und mittelständische Unternehmen wächst: Die Energiewende muss umgesetzt, veraltete Heizungen müssen ausgetauscht und Freiflächen oder Dächer mit Photovoltaik ausgestattet werden. 

Aber in der Praxis zeigt sich ein anderes Bild. Immer mehr Kommunen entscheiden sich ganz bewusst gegen bekannte und trotzdem anonyme Riesen und stattdessen für regionale Partner wie ESAM.

Warum? Um ehrlich zu sein: An der Technik kann’s nicht liegen. Moderne Wärmepumpen und effiziente PV-Module verbauen können viele. 

Was am Ende aber wirklich den Unterschied macht, ist nicht das Datenblatt der Anlage, sondern das Wie, also wie eine Zusammenarbeit zwischen Kunde und Auftragnehmer abläuft.

Die drei entscheidenden Vorteile eines “kleinen” Partners

Große Energiekonzerne heißt oft auch große Strukturen. Was also auf dem Papier nach Sicherheit aussieht, entpuppt sich im Projektalltag schnell als bürokratische Vollbremsung. Die Wege im Unternehmen sind länger als gedacht, Absprachen und Entscheidungen ziehen sich, undurchsichtige Hierarchien verzögern Abläufe häufig zusätzlich.

Mit ESAM geht das deutlich unkomplizierter - und schneller.

Drei zentrale Vorteile für unsere Kunden:

  • Persönliche Erreichbarkeit statt KI-Chatbot Jeder kennt es: Man hat ein dringendes Problem mit der Anlage, ruft beim Versorger an und landet wieder einmal in der Endloswarteschleife. Und wenn man doch endlich jemanden erreicht, spricht man mit dem dritten Key-Account-Manager in zwei Jahren oder wird von einem automatisierten Chatbot abgefertigt. 

Das gibt es bei uns nicht. Bei ESAM haben unsere Kunden feste Ansprechpartner. Wenn es doch mal hart auf hart kommt, haben Sie uns direkt am Telefon – und wir kennen Ihr Projekt, weil wir es selbst geplant haben.

  • Tempo, wenn es darauf ankommt Entscheidungswege in großen Konzernen dauern oft Monate. Von der ersten Anfrage bis zum Baubeginn zieht so wertvolle Zeit ins Land, in der Sie schon längst Energiekosten sparen könnten. 

Durch unsere schlanken Strukturen und kurze Entscheidungswege stellen wir PV-Projekte oder Ersatzinstallationen von Heizungen teilweise in nur zwei Wochen auf die Beine.

  • Qualität durch regionale Partnerschaften 

Wir verlassen uns nicht auf ständig wechselnde Subunternehmer, deren Qualität wir bestenfalls nur erraten können. 

Wir betonen es immer wieder, aber es ist und bleibt unsere stärkste Kraft: ESAM setzt auf jahrzehntelange, erprobte Partnerschaften mit regionalen Handwerkern und Fachleuten. Das bedeutet für unsere Kunden: Wir wissen genau, welche Technik wir verbauen, woher sie kommt und wer sie bei Ihnen installiert. Das schafft nicht nur Vertrauen, sondern sichert auch eine makellose handwerkliche Ausführung.

Echte Nachhaltigkeit beginnt in der Zusammenarbeit

Eine moderne Energiezentrale oder eine neue PV-Anlage ist eine Entscheidung für Jahrzehnte - wenn’s denn ordentlich gemacht ist. Umso wichtiger ist es, dass auch der Partner an Ihrer Seite auf Langfristigkeit ausgelegt ist.

Viele unserer kommunalen Partner betreuen wir bei ESAM bereits seit über 10 Jahren persönlich. Wir kennen die Liegenschaften, wir kennen die Verantwortlichkeiten und wir wissen um die besonderen Anforderungen, die kommunale Haushalte und Vergabeprozesse mit sich bringen.

Über die Jahre haben wir eines gelernt und verinnerlicht: Die technische Nachhaltigkeit einer Anlage ist nur die halbe Miete. 

Echte Nachhaltigkeit beginnt bei der Verlässlichkeit und Beständigkeit in der Zusammenarbeit. Und genau das ist uns ein echtes Herzensanliegen.

Bereit für Ihr erstes sorgenfreies Energieprojekt?

Sie planen die Modernisierung Ihrer kommunalen Liegenschaften oder suchen für Ihr Unternehmen eine Contracting-Lösung, bei der Sie nicht nur eine Nummer im System sind?

Lassen Sie uns persönlich über Ihr Vorhaben sprechen. Ohne Warteschleife, ohne Chatbot, dafür mit ehrlicher Expertise und verbindlichen Lösungen.

Nehmen Sie jetzt Kontakt zu uns auf und lassen Sie uns gemeinsam herausfinden, wie wir Ihr Projekt schnell und rechtssicher umsetzen können.

Volle Energie für Fortschritt: ESAM setzt in Riesa ab sofort auf zentrale Zählerfernauslesung via Mioty-Technologie

Eine präzise Datenerfassung ist die grundlegende Voraussetzung, um die Energieversorgung für Kommunen und Unternehmen effizient und transparent zu gestalten. 

Auf dem Dach des Städtischen Gymnasiums in Riesa haben wir deshalb kürzlich einen wichtigen Meilenstein gesetzt: Die Installation einer neuen Hochleistungsantenne zur zentralen Zählerfernauslesung. Dieses Projekt ist ein entscheidender Schritt, um die Verbrauchsdaten für Gas, Wärme, Wasser und Strom zukunftssicher und automatisiert zu erfassen.

Zentral statt dezentral

Bisher kamen in unseren Liegenschaften vorrangig kleine, stationäre Empfänger zum Einsatz. Diese dezentrale Lösung hat bislang ihren Zweck gut erfüllt, stößt jedoch bei wachsenden Anforderungen an ihre technologischen Grenzen.

Mit dem neuen Antennenstandort bündeln wir die Datenerfassung nun zentral. Der Vorteil: Die bisherigen stationären Empfänger können wir im Zuge dessen abbauen und ressourcenschonend für neue Projekte außerhalb des Stadtgebiets nutzen.

Technologischer Sprung dank hochmodernen Funkstandard 

Das Herzstück der neuen Anlage ist die Nutzung des hochmodernen Funkstandards Mioty. Was Mioty so stark macht: die außergewöhnlich hohe Gebäudedurchdringung. 

Denn unsere ersten Praxistests unter Realbedingungen haben bereits beeindruckende Ergebnisse geliefert:

  • Abdeckung im Stadtgebiet: Im Umkreis von 2,5 Kilometern innerhalb von Riesa werden die Zählerdaten problemlos und stabil empfangen

  • Hohe Durchdringungskraft: Selbst ein Zähler, der sich tief im Keller einer Liegenschaft im 5 Kilometer entfernten Zeithain befindet, sendet seine Daten zuverlässig bis zur neuen Antenne.

Die Übertragung erfolgt dabei selbstverständlich verschlüsselt nach höchsten Sicherheitsstandards. Zur Entschlüsselung und Aufbereitung der Daten nutzen wir das bewährte IZAR+-Portal unseres zuverlässigen Dienstleisters Diehl Metering.

Ausblick und nächste Schritte

Die Antenne befindet sich schon jetzt im aktiven Testbetrieb und liefert kontinuierlich belastbare Daten. In den kommenden Wochen erfolgen noch der finale, fachgerechte Elektroanschluss sowie die sturmsichere Verankerung auf dem Dach.

Antenne gut, noch nicht alles gut

Um unser Ziel zu erreichen, künftig nahezu alle Zähler einer Region per Fernauslesung in unser System zu integrieren, arbeiten wir eng mit den jeweiligen Netzbetreibern zusammen. 

Hier gilt es, technische Schnittstellen abzustimmen und höchste Anforderungen an die Datensicherheit selbstverständlich gemeinsam zu erfüllen und zu gewährleisten. Dabei befinden wir uns natürlich bereits im konstruktiven Austausch.

Mit dieser Investition in die digitale Infrastruktur kommen wir unserem eigenen Anspruch nach, unsere Kunden nicht nur mit Energie, sondern auch mit intelligenten, zukunftssicheren Messkonzepten zu versorgen.

ESAM - LEUTE MIT ENERGIE

Kontakt

info@esam-energie.de

03525 - 65 90 - 34

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