Heizgrenztemperatur: Der Wert, der über den Beginn Ihrer Heizperiode entscheidet
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Der 1. Oktober gilt gemeinhin als Beginn der Heizperiode. Rechtlich verbindlich ist dieses Datum allerdings nicht: Es stammt aus der mietrechtlichen Praxis und beschreibt den Zeitraum, in dem Vermieter eine funktionierende Heizung sicherstellen müssen.
Wann eine Heizungsanlage tatsächlich in Betrieb geht, entscheidet dagegen ein anderer Wert: die Heizgrenztemperatur. In vielen Bestandsgebäuden wird er bei der Inbetriebnahme gesetzt - und danach nicht mehr überprüft.
Dieser Beitrag erklärt, was der Wert bedeutet, warum er häufig zu hoch steht und wie sich das mit wenigen Handgriffen korrigieren lässt.
Was die Heizgrenztemperatur ist
Die Heizgrenztemperatur, in vielen Regelungen auch als Sommer/Winter-Umschaltung bezeichnet, ist die Außentemperatur, unterhalb derer ein Gebäude zusätzliche Wärme aus der Heizungsanlage benötigt, um die gewünschte Raumtemperatur zu halten. Liegt die Außentemperatur darüber, reichen die inneren Wärmegewinne aus Personen, Beleuchtung, Geräten und Sonneneinstrahlung aus. Die Anlage verbleibt dann im Sommerbetrieb und stellt lediglich Warmwasser bereit. Sinkt die Außentemperatur unter die Grenze, schaltet die Regelung automatisch in den Heizbetrieb.
Moderne Regelungen arbeiten dabei in der Regel nicht mehr mit der aktuellen Außentemperatur, sondern mit einem gedämpften oder gemittelten Wert über mehrere Stunden bis zu einem Tag. Das verhindert, dass eine einzelne kalte Nacht den gesamten Folgetag Heizbetrieb auslöst. Ob und wie stark diese Dämpfung eingestellt ist, hängt vom Hersteller und von der Parametrierung ab.
Warum der Wert so häufig falsch steht
Bei der Inbetriebnahme einer Anlage wird die Heizgrenze meist auf einen sicheren Standardwert gesetzt, häufig 17 oder 18 Grad, manchmal auch höher. Der Installateur kennt zu diesem Zeitpunkt allerdings weder das Nutzerverhalten noch die tatsächliche thermische Trägheit des Gebäudes. Aber er geht damit auf Nummer sicher: Ein zu hoher Wert erzeugt keine Beschwerden. Ein zu niedriger Wert dagegen schon.
Anschließend bleibt der Wert meist unverändert, oft über die gesamte Lebensdauer der Anlage. Wird das Gebäude in dieser Zeit gedämmt, werden Fenster getauscht oder ändert sich die Nutzung, passt die ursprüngliche Einstellung nicht mehr.
In der Praxis bedeutet das: An einem milden Oktobertag mit 15 Grad Außentemperatur läuft in einer Schule oder einem Bürogebäude die gesamte Anlage an, obwohl die Räume ohne Heizung ihre Solltemperatur halten würden und keiner frieren würde.
Welcher Wert zum Gebäude passt
Eine universelle Heizgrenztemperatur gibt es nicht. Der richtige Wert hängt u. a. vom Dämmstandard, von der Speicherfähigkeit der Bausubstanz, von den gewünschten Raumtemperaturen und von der Höhe der internen Wärmegewinne ab.
Als Anhaltspunkte aus der Praxis gelten:
Für unsanierte Altbauten: ca. 15 bis 17 Grad
Für teilsanierte oder gut gedämmte Bestandsgebäude: ca. 12 bis 14 Grad
Neubauten nach aktuellem Standard: ca. 10 bis 12 Grad
Viele Regelungen erlauben zudem getrennte Heizgrenzen für den Tag- und den Absenkbetrieb. Für die Nachtabsenkung kann die Grenze deutlich niedriger liegen als für den Tagbetrieb, weil in dieser Zeit sowieso eine geringere Raumtemperatur gewünscht ist.
Korrigieren lohnt sich
Jedes Grad, um das die Heizgrenze abgesenkt wird, verschiebt den Beginn und das Ende der Heizperiode. Je nach Standort und Jahr sind das mehrere Tage im Herbst und noch einmal im Frühjahr, an denen die Anlage gar nicht erst anspringt.
Bei einer größeren Liegenschaft mit entsprechender Anschlussleistung summiert sich das schnell zu einem Betrag, der sich im Verhältnis zum Aufwand außergewöhnlich gut rechnet: Die Investition ist null, der Zeitaufwand liegt bei wenigen Minuten.
In den Anlagen, die wir im Contracting übernehmen, gehört die Heizgrenze deshalb meist zu den ersten Parametern, die wir prüfen.
Und in vielen Fällen zu den ersten, die wir ändern.
So prüfen Sie die Einstellung in Ihrer Liegenschaft in unter 5 Minuten:
Den aktuellen Wert ablesen.
In der Regelung findet er sich meist unter "Heizgrenze", "Sommer/Winter-Umschaltung" oder "Heizbetrieb ab Außentemperatur". Bei Fernwärme-Übergabestationen liegt der Parameter in der Sekundärregelung.
Ein Grad absenken. Nicht mehrere Grad auf einmal, sondern schrittweise.
Eine Woche beobachten. Kommen keine Beschwerden über zu kühle Räume, kann ein weiterer Schritt folgen. Kommen Beschwerden, einen Schritt zurück.
Prüfen, ob die Regelung mit einem gedämpften oder gemittelten Außentemperaturwert arbeitet. Falls nicht, lohnt sich die Aktivierung, sofern die Regelung das anbietet.
Den Wert dokumentieren. Datum, alter Wert, neuer Wert. Beim nächsten Wartungstermin lässt sich so nachvollziehen, was geändert wurde.
Zu beachten ist, dass die Heizgrenze nur den Beginn des Heizbetriebs steuert, nicht die Vorlauftemperatur während des Betriebs. Diese wird über die Heizkurve bestimmt, die in vielen Bestandsanlagen ebenfalls zu hoch eingestellt ist. Beide Parameter zusammen entscheiden darüber, wie viel Energie ein Gebäude über den Winter tatsächlich verbraucht.
Fazit
Die Heizgrenztemperatur ist der günstigste Hebel, den ein Gebäudebetreiber zu Beginn der Heizperiode hat. Sie zu korrigieren, ersetzt zwar keine neue Anlage, aber es kostet nichts, ist in wenigen Minuten geprüft und in den meisten Bestandsgebäuden zu hoch eingestellt. Wer sie anpasst, verkürzt die Heizperiode um Tage, ohne dass jemand im Gebäude einen Unterschied bemerkt.
Wenn Sie wissen möchten, welche Einstellungen in Ihrer Anlage darüber hinaus Einsparpotenzial bieten, sprechen Sie uns an. Eine Überprüfung der Regelungsparameter gehört bei uns zu jedem Erstgespräch.


